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Friedrich Esaias von Pufendorf

Male 1707 - 1785  (77 years)    Has 9 ancestors and 10 descendants in this family tree.

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  • Name Friedrich Esaias von Pufendorf 
    Birth 12 Sep 1707  Bückeburg Find all individuals with events at this location 
    Gender Male 
    Death 25 Aug 1785  Celle, Niedersachsen, Deutschland Find all individuals with events at this location 
    Person ID I513119  Geneagraphie
    Last Modified 5 Apr 2007 

    Father Esaias von Pufendorf,   b. 9 Aug 1679, Stade, Hannover, Preußen Find all individuals with events at this locationd. 14 Feb 1738 (Age 58 years) 
    Mother Christiane Eleonore Pitterlin   d. Yes, date unknown 
    Marriage 25 Nov 1704 
    Family ID F209268  Group Sheet  |  Family Chart

    Family 1 Maria Clara von Hugo,   b. 20 Dec 1718, Celle, Niedersachsen, Deutschland Find all individuals with events at this locationd. 27 Jul 1753, Celle, Niedersachsen, Deutschland Find all individuals with events at this location (Age 34 years) 
    Marriage 13 Dec 1741 
    Children 
    +1. Ludolf Friedrich Johann von Pufendorf,   b. 30 Jul 1747, Celle, Niedersachsen, Deutschland Find all individuals with events at this locationd. 26 Mar 1828 (Age 80 years)
    Family ID F209269  Group Sheet  |  Family Chart
    Last Modified 8 Apr 2007 

    Family 2 Louise Henriette von Hugo   d. Yes, date unknown 
    Marriage 1754 
    Family ID F209271  Group Sheet  |  Family Chart
    Last Modified 4 Apr 2007 

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  • Notes 
    • das älteste von zahlreichen Kindern
      Mit seiner Familie zog Friedrich Esaias zunächst nach Minden , später dann nach Celle . Dort wurde er bis Ostern 1724 an öffentlichen Schulen und durch einen Hauslehrer unterrichtet. Seit seinem 16. Lebensjahr unterwies ihn sein Vater in Grundzügen der Rechtswissenschaft .
      Den ersten öffentlichen Auftritt hatte er anlässlich des Namenstages des Herzogs von Cornwall im Jahre 1724, wo er eine Rede hielt. Schon im nächsten Jahr nahm er die Gelegenheit wahr, zum Krönungsfest von Georg I. ein selbst verfasstes Heldengedicht auf diesen vorzutragen. Damit traf er offenbar den Geschmack der Zeit, denn der König gewährte ihm daraufhin ein dreijähriges Stipendium von insgesamt 240 Talern.
      Mit Hilfe dieses Stipendiums trat Pufendorf das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Halle an. Dort besuchte er Vorlesungen unter anderem bei J. H. Böhmer, Nikolaus Hieronymus Gundling und Christian Thomasius . Auch beschäftigte er sich mit der Lehre Christian Wolffs von den Anfangsgründen der mathematischen Wissenschaft. Zunächst lehnte er diese ab, wurde aber im folgenden ihr Anhänger. Später nutzte er die rationalistische Beweisführung der Philosophie Wolffs für seine eigene Arbeit. Die Gelehrtenreise des jungen Studenten fiel für damalige Verhältnisse eher bescheiden aus. Er besuchte Dresden, Freiberg, Chemnitz und Meißen. Dann kehrte er, wahrscheinlich aus Geldmangel, nach Celle zurück.
      Dort angekommen unterrichtete ihn sein Vater anhand der Celler Rechtspraxis weiter. Er selbst widmete sich dem Studium römischer Rechtsquellen und vaterländischer Rechte, vor allem dem deutschen Privatrecht. Auch Pufendorfs erster Beitrag zur juristischen Wissenschaft fällt in diese Phase: er beendete ein von seinem Vater begonnenes Werk zum braunschweig-lüneburgischen Straf- und Zivilprozess.
      Seine erste völlig selbständig verfasste Schrift aus dem Jahre 1730 trug den Titel „De privilegiis". Gegenstand derselben war die Frage, ob mit Erlangung der Kurwürde auch ein Privilegium de non appellando verbunden ist. Seine Antwort darauf fiel positiv aus. Obwohl diese Frage für das Kurfürstentum Hannover nicht relevant war, da es schon 1718/1719 ein illimitiertes Appellationsprivileg erhalten hatte, ist Pufendorfs Stellungnahme im Zusammenhang mit der von ihm angestrebten Aufnahme in den Staatsdienst zu sehen. So verwundert es nicht, dass er sein Werk eilig dem hannoverschen Ministerium lancierte.
      Trotz dieser Bemühungen scheiterten zunächst mehrere Bewerbungen um die ersehnte Stellung. So kam es 1732 dazu, dass er sich „seiner Ambition ganz und gar entgegen" als Advocat beim OAG Celle examinieren und immatrikulieren ließ. Im folgenden versuchte Vater Pufendorf mehrmals, seinen Sohn zu empfehlen. Friedrich Esaias Pufendorf selbst erhoffte sich durch seine Schriften Aufmerksamkeit zu erregen und als Hauslehrer für Jus naturae und Institutiones gewinnbringende Kontakte zu einflussreichen Persönlichkeiten zu knüpfen. Hier wird deutlich, dass es im absolutistischen Staat nicht einfach war, nur aufgrund von Begabungen eine Karriere im Staatsdienst einzuschlagen.
      Eine erste Anstellung in Diensten des Kurfürstentums Hannover erlangte Pufendorf 1734 als Assessor extraordinarius am Celler Hofgericht. Als 1738 sein Vater verstarb bewarb er sich um dessen nunmehr vakante Stelle als Oberappellationsgerichtsrat. Diese scheiterte wiederum. Noch im selben Jahr aber erlangte er die ersehnte Stellung: Zwar nicht in Celle, wohl aber in der ebenfalls zum Kurfürstentum Hannover gehörenden Grubenhagenschen Landschaft. Am 23. Februar 1739 fand seine Beeidigung statt.
      1741 heiratete Pufendorf die Tochter des Vizepräsidenten des Oberappellationsgerichtes Maria Clara von Hugo, nach deren Tod 1754 ihre jüngeren Schwester Louise Henriette. Im Jahr 1756 erneuerte Kaiser Franz I. den Adelsstand Pufendorfs und seiner Brüder, 1767 wurde er zum Vicepräsidenten des Oberappellationsgerichts ernannt.
      Nach zwischenzeitlicher Erblindung im Zuge einer Augenerkrankung erlangte er nach einer Operation 1776 sein Augenlicht wieder. 1782 erkrankte er an Influenza. Davon erholte er sich nie wieder ganz, so dass er am 25. August 1785 in Celle starb. Der vielseitig interessierte Pufendorf verstand sich nicht nur als Jurist, sondern vielmehr als Universalgelehrter . Das war damals nicht untypisch. So tat er sich beispielsweise durch philologische Untersuchungen hervor, in denen er den Namen „Deutsche" oder die Ähnlichkeit der Sprachen und die Bedeutung der Buchstaben zu ergründen suchte. Er verfasste naturwissenschaftliche Abhandlungen über die „Ursache der Kälte und Wärme der Winde" und den Schwanengesang. Dabei handelte es sich jedoch eher um dilettantische Arbeiten. Auch seine theologischen Schriften hatten wenig Erfolg. „Religio gentium arcana" von 1773, wo er schon aus frühen heidnischen Mythologien eine göttliche Offenbarung herleiten wollte, wurde von den protestantischen geistlichen Behörden verdammt.
      Pufendorfs juristische Arbeit stieß jedoch auf positive Resonanz. Während sein erstes selbständig verfasstes Werk „De privilegiis" von 1730, wie oben schon beschrieben, eher als Bewerbungsdokument einzustufen ist, wurde sein rechtshistorisches Hauptwerk „De jurisdictione Germanica" von 1740 schon von Zeitgenossen als „klassisches Werk" bezeichnet. Pufendorf versucht hier mittels einer historischen Betrachtung ordentliche, außerordentliche sowie landesherrliche und patrimoniale Gerichtsbarkeit gegeneinander abzugrenzen und so das dort bestehende Durcheinander zu entschlüsseln. In „De culpa" von 1741 wendet er die Wolffsche rationalistische Methode auf eine Problematik des römischen Rechts an: Durch Entwicklung von Regeln und Folgesätzen sollen auf Basis der Pandekten die verschiedenen Grade der culpa erfasst werden.
      Insbesondere dem positiven Echo auf „De jurisdictione Germanica" dürfte es zu verdanken sein, dass Pufendorf 1751 Mitglied der historischen Klasse der neu gegründeten Königlichen Sozietät der Wissenschaften zu Göttingen wurde. Dort rezensierte er historisch-juristische Neuerscheinungen.
      Sein Lebenswerk aber sind die in vier Bänden erschienenen „Observationes juris universi", die Pufendorf von 1744-1783 beschäftigten. Dabei handelt es sich um fast 1000 lose aufeinanderfolgende, meist kurze Betrachtungen aus allen Rechtsgebieten. Sie basieren weitgehend auf der Rechtsprechung des OAG Celle und sind aufgrund der Zerstörung der Celler Obergerichtsakten noch heute wichtigste Quelle für das damals im Hannoverschen geltende Recht. Bedeutungsvoll sind auch die Appendices. Dort wurden etliche Land-, Stadt-, Dorf- oder Ritterrechte aus den norddeutschen Raum abgedruckt, die bis heute in keinem anderen Druck benutzbar sind. Wegen dieser Appendices und des Werkes zur strafrechtlichen Gerichtsverfassung wird Pufendorf als Rechtsgelehrter den frühen Germanisten zugeordnet. Auch verfasste Pufendorf den Entwurf eines hannoverschen Landrechts .

      gehört zu den berühmtesten Richterpersönlichkeiten des Oberlandesgerichts Celle. Er entstammt der bekannten Juristenfamilie von Pufendorf. Der berühmte Heidelberger Lehrer des Natur- und Völkerrechts, Samuel Pufendorf (1632 - 1694), war sein Großonkel. Friedrich Esaias von Pufendorf wurde 1707 in Bückeburg geboren. Schon sein Vater, Esaias Pufendorf, war von 1732 bis 1738 Oberappellationsrat in Celle gewesen. Damals herrschte die später am 27. Mai 1819 durch eine Verordnung festgelegte Gepflogenheit, dass Vater und Sohn nicht gleichzeitig am Oberappellationsgericht tätig sein durften. Friedrich Esaias Pufendorf wurde 1734 Assessor beim Hofgericht in Celle und 1738 - nach dem Tode seines Vaters - Oberappellationsrat, rückte jedoch nicht in die Stelle seines Vaters ein. 1767 wurde er Vizepräsident des Gerichts und blieb bis zu seinem Tode 1785 im Amt. Von Pufendorf war Berufsrichter in unserem Sinn. Die Geschäftsübersicht von 1752 weist ihn als außerordentlich fleißigen Richter aus, denn er hatte dreimal soviel Akten bearbeitet wie jeder andere. Von Pufendorf ist jedoch vor allem durch seine wissenschaftlichen Arbeiten hervorgetreten. Seine Abhandlung "De culpa" und vor allem seine "Observationes" gehören zu den bedeutendsten zivilistischen Arbeiten im Deutschland des 18. Jahrhunderts. Die Observationes sind eine Sammlung von nahezu 1.000 Betrachtungen aus allen Rechtsgebieten. Sie stellen eine bedeutende Sammlung von Entscheidungen des Oberappellationsgerichts und anderer Gerichte dar, an denen er zum Teil wohl selbst mitgewirkt hat. Dieses Werk erschien 1780 bis 1784 in einer 2. Auflage und war eine bedeutende Erkenntnisquelle für das zu ihrer Zeit im Hannoverschen wirklich geltende Recht. Dieses Hauptwerk beschäftigte ihn vier Jahrzehnte hindurch (1744 - 1783). Als rechtstheoretisches Werk ragt sein "De jurisdictione germanica liber", die Geschichte der Gerichtsbarkeit und der Gerichtsverfassung, hervor. In den Jahren 1770 bis 1772 verfasste Pufendorf einen umfangreichen Entwurf eines hannoverschen Landrechts (Codex Georginus), der indes nie Gesetz geworden ist. Pufendorf war keineswegs nur Jurist. Er verfasste eine Vielzahl größerer und kleinerer Arbeiten, die die vielseitigen Interessen eines hochgebildeten Mannes zeigen. So publizierte er auch schöngeistige und philosophische Abhandlungen.



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