Kramer u. Bürger, bittet 1534 den Rat, ihm und seiner Frau auf Lebenszeit den Verkauf von Kramware zu zu gestatten, was ihm das Amt zu besonderen Gefallen und Fürbitte zugesteht. Er ist wohl personengleich mit dem von 1506 bis 1519 das Amt des Stadtvogts ausübenden Martin Hemeling. Am 26.6.1550 verkauft er an den Ratsherrn Johannes Brand 2 Stücke Erbland zu St. Jürgen.